Pflegegeld in Österreich
Finanzielle Unterstützung bei Pflege- und Betreuungsbedarf
Wenn ein Mensch im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt, entstehen häufig zusätzliche Kosten. Das österreichische Pflegegeld soll dazu beitragen, diese pflegebedingten Mehraufwendungen zumindest teilweise abzudecken.
Das Pflegegeld ist nicht auf eine einzelne Betreuungsform beschränkt. Es kann als finanzieller Beitrag für unterschiedliche Formen der Pflege und Betreuung zu Hause eingesetzt werden – beispielsweise für eine 24-Stunden-Betreuung, stundenweise Unterstützung oder mobile Hauskrankenpflege. Das Pflegegeld ist jedoch in der Regel nur ein pauschaler Beitrag und deckt die tatsächlich entstehenden Kosten meist nicht vollständig ab.
Was ist Pflegegeld?
Pflegegeld ist eine zweckgebundene finanzielle Leistung für Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbehinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.
Es soll pflegebedingte Mehrkosten teilweise ausgleichen und Betroffenen ermöglichen, ihre Pflege und Betreuung möglichst selbstbestimmt zu organisieren. Gleichzeitig kann es dazu beitragen, einen längeren Verbleib in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen.
Das Pflegegeld wird:
Wer kann Pflegegeld erhalten?
Pflegegeld kann grundsätzlich bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Unter bestimmten Voraussetzungen kann Pflegegeld auch bei einem Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz bezogen werden.
Welche Tätigkeiten werden bei der Einstufung berücksichtigt?
Entscheidend ist nicht nur eine medizinische Diagnose. Bewertet wird, wobei und in welchem Umfang ein Mensch im täglichen Leben tatsächlich Unterstützung benötigt.
Zu den berücksichtigten Betreuungsmaßnahmen im persönlichen Lebensbereich können beispielsweise gehören:
Darüber hinaus werden bestimmte Hilfsverrichtungen berücksichtigt:
Für die Einstufung werden gesetzlich vorgesehene Zeitwerte herangezogen und zu einem monatlichen Pflegebedarf zusammengefasst.
Pflegegeldstufen und Höhe 2026
In Österreich gibt es sieben Pflegegeldstufen. Je höher der festgestellte Pflegebedarf und je umfangreicher die notwendige Betreuung ist, desto höher fällt das monatliche Pflegegeld aus.
Pflegegeldstufe
Festgestellter Pflegebedarf
Pflegegeld pro Monat
Stufe 1
mehr als 65 Stunden
206,20 Euro
Stufe 2
mehr als 95 Stunden
380,30 Euro
Stufe 3
mehr als 120 Stunden
592,60 Euro
Stufe 4
mehr als 160 Stunden
888,50 Euro
Stufe 5
mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegeaufwand
1.206,90 Euro
Stufe 6
mehr als 180 Stunden und regelmäßig zeitlich unkoordinierbare Betreuung am Tag und in der Nacht oder dauernde Anwesenheit erforderlich
1.685,40 Euro
Stufe 7
mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen aller vier Extremitäten möglich oder vergleichbarer Zustand
2.214,80 Euro
Die angegebenen Beträge gelten seit 1. Jänner 2026. Das Pflegegeld wird grundsätzlich jährlich angepasst.
Welche Voraussetzungen müssen die Betreuungskräfte erfüllen?
Damit die Förderung gewährt werden kann, müssen auch die eingesetzten Betreuungskräfte bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Grundsätzlich muss zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Betreuung muss außerdem legal und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen organisiert sein.
Wie kann Pflegegeld beantragt werden?
Pflegegeld wird nicht automatisch gewährt. Die Gewährung und auch eine spätere Erhöhung müssen beantragt werden.
Bei Personen, die eine Pension oder Rente beziehen, ist grundsätzlich jener Versicherungsträger zuständig, der auch die Pension oder Rente ausbezahlt. Personen ohne eigene Pension stellen den Antrag in der Regel bei der Pensionsversicherungsanstalt. Dazu gehören beispielsweise berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige und Kinder.
Der Antrag kann grundsätzlich formlos eingebracht werden. Empfehlenswert ist dennoch die Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars der zuständigen Sozialversicherung.
Vorhandene ärztliche Befunde, Krankenhausberichte und andere Unterlagen zum aktuellen Gesundheitszustand sollten dem Antrag beigelegt werden. Wird der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle übermittelt, muss er an den zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.
So läuft das Pflegegeldverfahren ab
1. Unterstützungsbedarf festhalten
Notieren Sie, wobei im Alltag Hilfe benötigt wird, wie häufig die Unterstützung erforderlich ist und wie viel Zeit dafür anfällt.
Ein Pflegetagebuch kann dabei helfen, den tatsächlichen Alltag nachvollziehbar darzustellen.
2. Antrag einreichen
Der Antrag wird bei der zuständigen Sozialversicherung eingebracht. Vorhandene Arztberichte, Krankenhausbefunde, Medikamentenlisten und andere relevante Unterlagen sollten beigelegt werden.
3. Termin für die Begutachtung
Nach der Antragstellung wird ein Termin für eine persönliche Begutachtung vereinbart. Diese findet üblicherweise in der häuslichen Umgebung statt und wird durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson durchgeführt.
4. Persönliche Begutachtung
Bei der Begutachtung wird erhoben, wobei Unterstützung benötigt wird und wie hoch der monatliche Pflegebedarf ist. Auf Wunsch darf eine Vertrauensperson anwesend sein und zusätzliche Angaben zur tatsächlichen Pflegesituation machen.
5. Bescheid und Einstufung
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin wird festgehalten, ob Pflegegeld gewährt wird, welche Pflegegeldstufe anerkannt wurde und ab wann die Auszahlung erfolgt.
Wird Pflegegeld bewilligt, besteht der Anspruch grundsätzlich ab dem Monat nach der Antragstellung. Die Auszahlung erfolgt nach der Entscheidung gegebenenfalls rückwirkend.
So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor
Der Pflege- und Unterstützungsbedarf sollte bei der Begutachtung so dargestellt werden, wie er im tatsächlichen Alltag besteht. Entscheidend ist nicht nur, was an einem besonders guten Tag noch selbstständig möglich ist, sondern welche Hilfe regelmäßig benötigt wird.
Hilfreich sind insbesondere:
Offizielle Stellen empfehlen, relevante Unterlagen vorzubereiten und nach Möglichkeit eine Vertrauensperson zur Begutachtung beizuziehen.
Pflegegeldberatung über Gut Gepflegt
Eine gute Vorbereitung kann dabei helfen, den tatsächlichen Pflege- und Unterstützungsbedarf vollständig und verständlich darzustellen.
Über Gut Gepflegt kann auf Wunsch eine persönliche Pflegegeldberatung durch eine qualifizierte Pflegefachperson organisiert werden.
Im Rahmen der Beratung können beispielsweise folgende Themen besprochen werden:
Die Beratung soll Familien dabei helfen, ihre Situation strukturiert vorzubereiten und den tatsächlichen Alltag realistisch darzustellen. Sie ersetzt jedoch weder die behördliche Begutachtung noch die Entscheidung des zuständigen Versicherungsträgers.
Kosten der Pflegegeldberatung:[Platzhalter: Preis beziehungsweise Abrechnungsmodell ergänzen]
Kann eine höhere Pflegegeldstufe beantragt werden?
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht hat, kann ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt werden.
Liegt die letzte Entscheidung weniger als ein Jahr zurück, muss die Verschlechterung grundsätzlich durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht werden – beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder einen aktuellen Krankenhausbefund.
Wofür kann das Pflegegeld verwendet werden?
Das Pflegegeld dient zur teilweisen Finanzierung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es kann damit einen Beitrag zu unterschiedlichen Formen der Unterstützung leisten.
24-Stunden-Betreuung
Das Pflegegeld kann zur Mitfinanzierung der laufenden Kosten einer Betreuung zu Hause eingesetzt werden.
Stundenweise Betreuung
Auch regelmäßige oder punktuelle Unterstützung im Alltag kann mit dem Pflegegeld mitfinanziert werden.
Mobile Hauskrankenpflege
Das Pflegegeld kann ebenfalls einen Beitrag zur Finanzierung fachpflegerischer Leistungen zu Hause leisten.
Wie Gut Gepflegt Sie unterstützen kann
Viele Familien wissen am Anfang nicht, welche Formulare notwendig sind, welche Unterlagen vorbereitet werden sollten oder wie der bestehende Unterstützungsbedarf übersichtlich dargestellt werden kann.
Gut Gepflegt kann Sie administrativ unterstützen, beispielsweise bei:
Wichtiger Hinweis zur Antragstellung
Gut Gepflegt kann Sie bei der administrativen Vorbereitung der Formulare und Unterlagen unterstützen und auf Wunsch eine Pflegegeldberatung organisieren.
Für die inhaltliche Kontrolle, Unterzeichnung und fristgerechte Einbringung des Antrags bleibt jedoch immer die pflegebedürftige Person, ihre Familie oder eine entsprechend bevollmächtigte Vertretung verantwortlich.
Die Entscheidung über die Bewilligung und die Pflegegeldstufe trifft ausschließlich der zuständige Versicherungsträger beziehungsweise im Streitfall das zuständige Gericht. Gut Gepflegt und die beratende Pflegefachperson können daher weder eine Bewilligung noch eine bestimmte Pflegegeldstufe garantieren.
FAQ – Häufige Fragen zum Pflegegeld
Lassen Sie uns Ihre Situation gemeinsam einordnen
Sie müssen noch nicht genau wissen, welche Unterstützung benötigt wird oder welche Betreuungsform passend ist.
Erzählen Sie uns, wie Ihre Situation aussieht. Wir hören zu, stellen Fragen und besprechen gemeinsam, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.
Stand: Juli 2026. Pflegegeldbeträge, gesetzliche Voraussetzungen und behördliche Abläufe können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen und Entscheidungen der zuständigen Stellen.
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