Pflegegeld in Österreich

Finanzielle Unterstützung bei Pflege- und Betreuungsbedarf

Wenn ein Mensch im Alltag regelmäßig Hilfe benötigt, entstehen häufig zusätzliche Kosten. Das österreichische Pflegegeld soll dazu beitragen, diese pflegebedingten Mehraufwendungen zumindest teilweise abzudecken.

Das Pflegegeld ist nicht auf eine einzelne Betreuungsform beschränkt. Es kann als finanzieller Beitrag für unterschiedliche Formen der Pflege und Betreuung zu Hause eingesetzt werden – beispielsweise für eine 24-Stunden-Betreuung, stundenweise Unterstützung oder mobile Hauskrankenpflege. Das Pflegegeld ist jedoch in der Regel nur ein pauschaler Beitrag und deckt die tatsächlich entstehenden Kosten meist nicht vollständig ab.

Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine zweckgebundene finanzielle Leistung für Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbehinderung dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.

Es soll pflegebedingte Mehrkosten teilweise ausgleichen und Betroffenen ermöglichen, ihre Pflege und Betreuung möglichst selbstbestimmt zu organisieren. Gleichzeitig kann es dazu beitragen, einen längeren Verbleib in der vertrauten Umgebung zu ermöglichen.

Das Pflegegeld wird:

  • zwölfmal jährlich ausbezahlt,

  • monatlich im Nachhinein überwiesen,

  • nicht versteuert,

  • ohne Abzug eines Krankenversicherungsbeitrags ausbezahlt.

Wer kann Pflegegeld erhalten?

Pflegegeld kann grundsätzlich bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es besteht ein ständiger Betreuungs- oder Hilfsbedarf aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Sinnesbehinderung.

  • Dieser Unterstützungsbedarf wird voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.

  • Es werden mehr als 65 Stunden Pflege und Unterstützung pro Monat benötigt.

  • Die pflegebedürftige Person hat ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Pflegegeld auch bei einem Aufenthalt in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz bezogen werden.

Welche Tätigkeiten werden bei der Einstufung berücksichtigt?

Entscheidend ist nicht nur eine medizinische Diagnose. Bewertet wird, wobei und in welchem Umfang ein Mensch im täglichen Leben tatsächlich Unterstützung benötigt.

Zu den berücksichtigten Betreuungsmaßnahmen im persönlichen Lebensbereich können beispielsweise gehören:

  • Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten

  • Unterstützung beim Essen und Trinken

  • Medikamenteneinnahme

  • An- und Auskleiden

  • Körperpflege

  • Toilettengänge

  • Fortbewegung innerhalb der Wohnung

Darüber hinaus werden bestimmte Hilfsverrichtungen berücksichtigt:

  • Einkaufen von Lebensmitteln, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs

  • Reinigung der Wohnung und persönlicher Gebrauchsgegenstände

  • Pflege der Leib- und Bettwäsche

  • Beheizung des Wohnraums und gegebenenfalls Beschaffung von Heizmaterial

  • Begleitung zu Arztterminen oder Behördenwegen

Für die Einstufung werden gesetzlich vorgesehene Zeitwerte herangezogen und zu einem monatlichen Pflegebedarf zusammengefasst.

Pflegegeldstufen und Höhe 2026

In Österreich gibt es sieben Pflegegeldstufen. Je höher der festgestellte Pflegebedarf und je umfangreicher die notwendige Betreuung ist, desto höher fällt das monatliche Pflegegeld aus.

Pflegegeldstufe

Festgestellter Pflegebedarf

Pflegegeld pro Monat

Stufe 1

mehr als 65 Stunden

206,20 Euro

Stufe 2

mehr als 95 Stunden

380,30 Euro

Stufe 3

mehr als 120 Stunden

592,60 Euro

Stufe 4

mehr als 160 Stunden

888,50 Euro

Stufe 5

mehr als 180 Stunden und außergewöhnlicher Pflegeaufwand

1.206,90 Euro

Stufe 6

mehr als 180 Stunden und regelmäßig zeitlich unkoordinierbare Betreuung am Tag und in der Nacht oder dauernde Anwesenheit erforderlich

1.685,40 Euro

Stufe 7

mehr als 180 Stunden und keine zielgerichteten Bewegungen aller vier Extremitäten möglich oder vergleichbarer Zustand

2.214,80 Euro

Die angegebenen Beträge gelten seit 1. Jänner 2026. Das Pflegegeld wird grundsätzlich jährlich angepasst.

Welche Voraussetzungen müssen die Betreuungskräfte erfüllen?

Damit die Förderung gewährt werden kann, müssen auch die eingesetzten Betreuungskräfte bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Grundsätzlich muss zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen einer Heimhilfeausbildung entspricht,

  • eine mindestens sechsmonatige sachgerechte Betreuung der pflegebedürftigen Person,

  • eine fachgerechte Ermächtigung beziehungsweise Delegation pflegerischer oder medizinischer Tätigkeiten durch eine diplomierte Pflegeperson, eine Ärztin oder einen Arzt.

Die Betreuung muss außerdem legal und entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen organisiert sein.

Wie kann Pflegegeld beantragt werden?

Pflegegeld wird nicht automatisch gewährt. Die Gewährung und auch eine spätere Erhöhung müssen beantragt werden.

Bei Personen, die eine Pension oder Rente beziehen, ist grundsätzlich jener Versicherungsträger zuständig, der auch die Pension oder Rente ausbezahlt. Personen ohne eigene Pension stellen den Antrag in der Regel bei der Pensionsversicherungsanstalt. Dazu gehören beispielsweise berufstätige Personen, mitversicherte Angehörige und Kinder.

Der Antrag kann grundsätzlich formlos eingebracht werden. Empfehlenswert ist dennoch die Verwendung des vorgesehenen Antragsformulars der zuständigen Sozialversicherung.

Vorhandene ärztliche Befunde, Krankenhausberichte und andere Unterlagen zum aktuellen Gesundheitszustand sollten dem Antrag beigelegt werden. Wird der Antrag irrtümlich an eine nicht zuständige Stelle übermittelt, muss er an den zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

So läuft das Pflegegeldverfahren ab

1. Unterstützungsbedarf festhalten

Notieren Sie, wobei im Alltag Hilfe benötigt wird, wie häufig die Unterstützung erforderlich ist und wie viel Zeit dafür anfällt.

Ein Pflegetagebuch kann dabei helfen, den tatsächlichen Alltag nachvollziehbar darzustellen.

2. Antrag einreichen

Der Antrag wird bei der zuständigen Sozialversicherung eingebracht. Vorhandene Arztberichte, Krankenhausbefunde, Medikamentenlisten und andere relevante Unterlagen sollten beigelegt werden.

3. Termin für die Begutachtung

Nach der Antragstellung wird ein Termin für eine persönliche Begutachtung vereinbart. Diese findet üblicherweise in der häuslichen Umgebung statt und wird durch eine Ärztin, einen Arzt oder eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson durchgeführt.

4. Persönliche Begutachtung

Bei der Begutachtung wird erhoben, wobei Unterstützung benötigt wird und wie hoch der monatliche Pflegebedarf ist. Auf Wunsch darf eine Vertrauensperson anwesend sein und zusätzliche Angaben zur tatsächlichen Pflegesituation machen.

5. Bescheid und Einstufung

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Darin wird festgehalten, ob Pflegegeld gewährt wird, welche Pflegegeldstufe anerkannt wurde und ab wann die Auszahlung erfolgt.

Wird Pflegegeld bewilligt, besteht der Anspruch grundsätzlich ab dem Monat nach der Antragstellung. Die Auszahlung erfolgt nach der Entscheidung gegebenenfalls rückwirkend.

So bereiten Sie sich auf die Begutachtung vor

Der Pflege- und Unterstützungsbedarf sollte bei der Begutachtung so dargestellt werden, wie er im tatsächlichen Alltag besteht. Entscheidend ist nicht nur, was an einem besonders guten Tag noch selbstständig möglich ist, sondern welche Hilfe regelmäßig benötigt wird.

Hilfreich sind insbesondere:

  • aktuelle Arzt- und Krankenhausberichte

  • Entlassungsbriefe

  • Medikamentenlisten und Verordnungen

  • bestehende Pflege- und Betreuungsdokumentationen

  • ein Pflegetagebuch

  • Informationen über Stürze oder Mobilitätseinschränkungen

  • Angaben zu nächtlicher Unterstützung

  • Hinweise auf Orientierungsprobleme oder Demenz

  • eine Vertrauensperson, die beim Termin anwesend ist

Offizielle Stellen empfehlen, relevante Unterlagen vorzubereiten und nach Möglichkeit eine Vertrauensperson zur Begutachtung beizuziehen.

Pflegegeldberatung über Gut Gepflegt

Eine gute Vorbereitung kann dabei helfen, den tatsächlichen Pflege- und Unterstützungsbedarf vollständig und verständlich darzustellen.

Über Gut Gepflegt kann auf Wunsch eine persönliche Pflegegeldberatung durch eine qualifizierte Pflegefachperson organisiert werden.

Im Rahmen der Beratung können beispielsweise folgende Themen besprochen werden:

  • Einschätzung des bestehenden Pflege- und Unterstützungsbedarfs

  • Vorbereitung auf die Pflegegeldbegutachtung

  • Durchsicht vorhandener Befunde und Unterlagen

  • Unterstützung beim Erstellen eines Pflegetagebuchs

  • Hinweise, welche alltäglichen Hilfestellungen für die Begutachtung relevant sein können

  • Vorbereitung auf typische Fragen im Rahmen des Hausbesuchs

  • Einordnung, ob bei einer Verschlechterung ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes sinnvoll sein könnte

Die Beratung soll Familien dabei helfen, ihre Situation strukturiert vorzubereiten und den tatsächlichen Alltag realistisch darzustellen. Sie ersetzt jedoch weder die behördliche Begutachtung noch die Entscheidung des zuständigen Versicherungsträgers.

Kosten der Pflegegeldberatung:[Platzhalter: Preis beziehungsweise Abrechnungsmodell ergänzen]

Kann eine höhere Pflegegeldstufe beantragt werden?

Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert oder der Unterstützungsbedarf deutlich erhöht hat, kann ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt werden.

Liegt die letzte Entscheidung weniger als ein Jahr zurück, muss die Verschlechterung grundsätzlich durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht werden – beispielsweise durch ein ärztliches Attest oder einen aktuellen Krankenhausbefund.

Wofür kann das Pflegegeld verwendet werden?

Das Pflegegeld dient zur teilweisen Finanzierung pflegebedingter Mehraufwendungen. Es kann damit einen Beitrag zu unterschiedlichen Formen der Unterstützung leisten.

24-Stunden-Betreuung

Das Pflegegeld kann zur Mitfinanzierung der laufenden Kosten einer Betreuung zu Hause eingesetzt werden.

Stundenweise Betreuung

Auch regelmäßige oder punktuelle Unterstützung im Alltag kann mit dem Pflegegeld mitfinanziert werden.

Mobile Hauskrankenpflege

Das Pflegegeld kann ebenfalls einen Beitrag zur Finanzierung fachpflegerischer Leistungen zu Hause leisten.

Wie Gut Gepflegt Sie unterstützen kann

Viele Familien wissen am Anfang nicht, welche Formulare notwendig sind, welche Unterlagen vorbereitet werden sollten oder wie der bestehende Unterstützungsbedarf übersichtlich dargestellt werden kann.

Gut Gepflegt kann Sie administrativ unterstützen, beispielsweise bei:

  • der Auswahl und Vorbereitung der notwendigen Formulare

  • der Zusammenstellung relevanter Unterlagen

  • der übersichtlichen Darstellung der bestehenden Betreuungssituation

  • der Vorbereitung auf eine Pflegegeldbegutachtung

  • der Organisation einer Pflegegeldberatung

  • der Einordnung, welche Betreuungsform zur aktuellen Situation passen könnte

Wichtiger Hinweis zur Antragstellung

Gut Gepflegt kann Sie bei der administrativen Vorbereitung der Formulare und Unterlagen unterstützen und auf Wunsch eine Pflegegeldberatung organisieren.

Für die inhaltliche Kontrolle, Unterzeichnung und fristgerechte Einbringung des Antrags bleibt jedoch immer die pflegebedürftige Person, ihre Familie oder eine entsprechend bevollmächtigte Vertretung verantwortlich.

Die Entscheidung über die Bewilligung und die Pflegegeldstufe trifft ausschließlich der zuständige Versicherungsträger beziehungsweise im Streitfall das zuständige Gericht. Gut Gepflegt und die beratende Pflegefachperson können daher weder eine Bewilligung noch eine bestimmte Pflegegeldstufe garantieren.

FAQ – Häufige Fragen zum Pflegegeld

Ja. Das Pflegegeld kann zur Mitfinanzierung einer 24-Stunden-Betreuung eingesetzt werden.

Zusätzlich kann unter bestimmten Voraussetzungen eine eigene Förderung für die 24-Stunden-Betreuung beantragt werden. Das Pflegegeld wird bei der Einkommensprüfung für diese Förderung nicht als Einkommen berücksichtigt.

Mehr zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Nein. Die Einstufung richtet sich grundsätzlich nach dem festgestellten Pflegebedarf und nicht nach dem Einkommen oder Vermögen der pflegebedürftigen Person.

Nein. Vom Pflegegeld werden weder Lohnsteuer noch Krankenversicherungsbeiträge abgezogen.

Gegen einen Pflegegeldbescheid kann innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage erhoben werden. Bereits bewilligtes Pflegegeld wird während des Verfahrens weiter ausbezahlt.

Ja. Auch Kinder und Jugendliche können Pflegegeld erhalten, wenn der Pflegebedarf über das altersübliche Ausmaß eines gleichaltrigen Kindes ohne Beeinträchtigung hinausgeht und über einen längeren Zeitraum mehr als 65 Stunden pro Monat beträgt.

Bis zum 18. Geburtstag wird der Antrag durch die Eltern beziehungsweise die gesetzliche Vertretung gestellt.

Ja. Wir können bei der Vorbereitung der Formulare und Unterlagen unterstützen und auf Wunsch eine persönliche Pflegegeldberatung durch eine qualifizierte Pflegefachperson organisieren.

Die Einbringung des Antrags und die Einhaltung der Fristen bleiben jedoch in der Verantwortung der Familie beziehungsweise der antragstellenden Person.

Lassen Sie uns Ihre Situation gemeinsam einordnen

Sie müssen noch nicht genau wissen, welche Unterstützung benötigt wird oder welche Betreuungsform passend ist.

Erzählen Sie uns, wie Ihre Situation aussieht. Wir hören zu, stellen Fragen und besprechen gemeinsam, welche nächsten Schritte sinnvoll sein können.

Stand: Juli 2026. Pflegegeldbeträge, gesetzliche Voraussetzungen und behördliche Abläufe können sich ändern. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Informationen und Entscheidungen der zuständigen Stellen.

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